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Rechtliches

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Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/957

Pflegia24 ist lediglich als Vermittlungsagentur tätig. Unsere EU Partneragenturen treten als Arbeitgeber der Pflegekräfte auf. Sämtliche Agenturen verpflichten sich zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/957 zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Wir, die Pflegia24 kooperieren ausschließlich mit Agenturen, welche sämtliche vorgeschriebenen Richtlinien und Gesetze vollständig erfüllen.

 

Entsendegesetz im Bereich Pflege

Entsendung der Pflegekräfte nach Deutschland und andere europäische Länder.
Wir sind stolz darauf, zur internationalen Konferenz am 10.10.2019 in Warschau eingeladen worden zu sein. In der polnischen Hauptstadt durften wir die Abgeordneten des Bundestages bei der Diskussion über die Ausweitung des Entsendegesetzes beobachten.

Teilgenommen haben unter anderem folgende deutsche und polnische Politiker:

Antje Lezius (CDU/CSU –Delegationsleiterin), Gisela Manderla (CDU/CSU), Heike Baehrens (SPD), Kerstin Tack (SPD), Pascal Kober (FDP), Ulrike Schielke-Ziesing (AfD), Jessica Tatti (Die Linke), Martin Frey (Ministerialrat des Bundestages)

 

EU-Förderungen

Wie sind diese Preise auf legalem Wege möglich?

Ermöglicht wird der Preis für Pflege aus EU-Staaten durch EU Förderungen für Umschulungen. Das bedeutet: Wir betreiben KEIN Lohn-Dumping, sondern geben die Vorteile aus der Fördermaßnahme von umgeschulten EU Pflegekräften an Sie weiter.

Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass dieses Angebot zeitlich befristet ist und je nach Personalauslastung nicht mehr zur Verfügung stehen kann.

 

 

EU Pflegekräfte arbeiten nach deutschem Recht

Arbeitsrechtliche Einschränkungen zwischen EU Staaten und Deutschland gibt es nicht mehr. Die einzige Voraussetzung ist, dass diejenigen, die bei Arbeitgebern aus EU Staaten beschäftigt sind, hierzulande nach deutschem Recht arbeiten. Sie haben auf der einen Seite die gleichen Pflichten, auf der anderen Seite auch die gleichen Rechte. Geregelt sind die Rahmenbedingungen u.a. im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Vorliegen muss eine A1-Bescheinigung. Genauso wie die Kosten für deutsche Pflegedienste sind auch die Kosten für EU Pflegekräfte steuerlich absetzbar. Es gilt der europäische Grundsatz der Gleichbehandlung und Gleichstellung, insbesondere auch für Altenpflege.

Bereits im Jahr 2004 wurde die sogenannte EU-Osterweiterung durchgesetzt. Für den Pflegebereich heißt das ganz konkret: EU Firmen können Pflegekräfte nach Deutschland entsenden und sie dort arbeiten lassen. Die Damen – oder Herren – müssen lediglich die notwendigen Papiere vorweisen können. Nachweisen müssen sie beispielsweise, dass sie über den EU Arbeitgeber inklusive einer EU-Krankenversicherung sozialversichert sind. Das hatte damals – und heutzutage erst recht – Vorteile für beide Seiten: Die Pflegenden aus der EU bekommen zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten. Bezahlt werden sie mit dem Euro in einer für sie wertvollen Währung. Familien, die Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen benötigen, treffen auf warmherzige und fleißige Arbeitskräfte. Alles vollkommen legal und vor allem unkompliziert.

 

 

Arbeitnehmer-Entsendegesetzt

Bereits seit Mai 2011 können EU Pflegekräfte problemlos auch in Deutschland arbeiten. Gerade wegen ihrer warmherzigen Art und ihrem großen Fleiß werden sie immer wieder gerne genommen. Welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist im sogenannten Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt. Der Grundsatz: EU Pflegekräfte, die grenzüberschreitend in Deutschland tätig werden, arbeiten zu deutschen Bedingungen. Einerseits sollen dadurch faire und menschliche Arbeitsbedingungen gewährleistet sein. Auf der anderen Seite möchte man den deutschen Arbeitsmarkt schützen.

Damit alles harmonisch abläuft, sind im Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Mindestlöhne inklusive der Sätze für Überstunden geregelt. Hinzu kommen Details wie der bezahlte Mindestjahresurlaub und die Höchstarbeitszeiten. Auch fleißige Pflegekräfte müssen sich zwischendurch ausruhen können. Die Mindestruhezeiten sind im Entsendegesetz festgeschrieben. Außerdem sollten Pflegekräfte sich wohl und sicher fühlen, um sich dem zu Betreuenden bestmöglich und verantwortungsvoll widmen zu können. Die von uns vermittelten Pflegekräfte aus der EU unterstehen diesen Bedingungen – ein Vorteil für die Pflegenden und Pflegebedürftigen zugleich. So sind automatisch beide Seiten auf der richtigen Seite. Mit dem Entsendegesetz sorgt die Politik dafür, dass für alle Beteiligten die bestmöglichen Lösungen geschaffen werden.

 

A1-Bescheinigung

Wir kontrollieren die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben
Selbstverständlich ist es Ihnen wichtig, sich auch rechtlich auf der sicheren Seite zu befinden und keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Wir achten darauf, dass bei den von uns vermittelten EU Pflegekräften alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein wichtiges Dokument dabei ist die sogenannte A1-Bescheinigung. Die ist wichtig bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Der Staat – der sie ausstellt, bescheinigt, dass der Antragsteller, den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt.

Für Sie noch wichtiger: Sichergestellt wird damit, dass die Pflegekraft während der Tätigkeit in Deutschland tatsächlich beim EU Arbeitgeber angestellt ist. Die Pflegekräfte sind damit von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland befreit. Eine Meldung an die hiesige Sozialversicherung entfällt. Die Beträge werden in der Heimat abgeführt. Die A1-Bescheinigung wird bei jeder Entsendung einer EU Pflegekraft oder Haushaltshilfe vom EU Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt. Ausgestellt wird sie in zweifacher Ausführung. Im Normalfall verbleibt eine der beiden Kopien beim EU Arbeitgeber. Die andere trägt die Pflegekraft bei sich, um sich damit ausweisen zu können.

 

 

Mindestlohn in der Pflegebranche

Anfang 2015 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Mindestlohn eingeführt. Ein Werkzeug, mit dem branchenübergreifend menschenwürdige Gehälter garantiert werden sollen. Der Mindestlohn ist für Unternehmen verpflichtend. Das gilt selbstverständlich auch für die Pflegebranche – und das auch grenzüberschreitend für Altenpflege aus EU. Wir sind eine verantwortungsbewusste Vermittlungsagentur. Für uns ist es ganz selbstverständlich, dass die EU Pflegekräfte leistungsgerecht und fair entlohnt werden. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit seriösen und vertrauenswürdigen Partnern zusammen, die sich an alle Vorgaben halten. Letztlich trägt der Mindestlohn auch dazu bei, dass wir die bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen durch motivierte Pflegekräfte gewährleisten können.

Wenn Sie uns mit der Vermittlung beauftragen, kümmern wir uns um sämtliche Formalitäten. Wir regeln alles Organisatorische und achten darauf, dass die EU Pflegekräfte im gesetzlichen Rahmen tätig sind. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und beantworten auch gerne all Ihre Fragen zum Mindestlohn in der Pflegebranche. Wichtig zu wissen: Nicht Sie sind Arbeitgeber der EU Pflegekräfte. Sie sind lediglich Auftraggeber des EU Unternehmens, bei dem die Pflegekräfte angestellt sind. Damit haben Sie und Ihre Angehörigen nichts mit behördlichen Anmeldungen zu tun. Sie wissen den Pflegebedürftigen schlichtweg gut aufgehoben und müssen sich um nichts weiter kümmern.