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Kosten

Transparente Kosten

Beispiel:

Monatliche Kosten (unter Einbezug staatlicher Zuschüsse) Preis in Euro
Kosten der polnischen Pflegekraft

(inkl. Vermittlungsgebühr sowie An- und Abreisekosten der Pflegekraft)

+ 2300,00 €
Verhinderungspflegezuschuss

(Miteinbezug der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege für 42 Tage im Jahr)

– 134,33 €
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 – 316,00
Möglicher Steuervorteil – 333,33
Monatliche Gesamtkosten 1516,34 €

Unterkunft und Verpflegung

Ein separates Zimmer mit Bett und Kleiderschrank, sowie Verpflegung müssen der Pflege- oder Haushaltshilfe unentgeltlich bereitgestellt werden, für den Auftraggeber fallen keine weiteren Kosten an.

Monatliche Kosten

Diese Betreuungskosten, die an das EU-Unternehmen zu zahlen sind, beinhalten alle Sozialabgaben, die das Unternehmen im Heimatland für die entsendete Pflegekraft abführen muss.

Vermittlungs- bzw. Betreuungshonorar

Das Vermittlungshonorar für die Pflegekraft beinhaltet alle notwendigen Leistungen, die unsererseits als Vermittlungstätigkeit erbracht werden.

 

 

Zuschüsse von der Pflegekasse bei der Häuslichen Pflege


Die Zuschüsse der Pflegekasse sind gedacht für die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Wie die erhaltenen Beträge dann verteilt werden, liegt ausschließlich in der Entscheidung der zu pflegenden Person, der zuständigen Angehörigen oder des Betreuers. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegegrad.

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld für häusliche Pflege zahlt die Pflegekasse weitere Zuschüsse, mit denen das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessert werden kann. Die Gelder lassen sich beispielsweise für Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung verwendet werden. Wohnungen können modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person eingerichtet werden. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wurden diese Zuschüsse deutlich angehoben: auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Auch das kommt Ihnen und den polnischen Pflegekräften zugute.

Pflegegrad Pflegeleistungen ambulant Pflegeleistungen stationär
Pflegegrad 1 125,00 € 125,00 €
Pflegegrad 2 316,00 € 770,00 €
Pflegegrad 3 545,00 € 1262,00 €
Pflegegrad 4 728,00 € 1775,00 €
Pflegegrad 5 901,00 € 2005,00 €

 

Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Unterstützung deutlich früher als bisher einsetzen. Auch der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr ansteigen. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Dabei werden Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit geistigen Demenz kommen automatisch in den übernächsten Pflegegrad.

Demenzgeld

Finanzielle Unterstützung für Alzheimer-Patienten

Jedem ist bewusst, wie belastend die Betreuung von Pflegebedürftigen sein kann: psychisch, physisch und zeitlich. Die Erkrankten können sich anfangs noch recht gut in ihrem Alltag zurechtfinden. Stück für Stück nimmt die sogenannte Alltagskompetenz ab. Heilbar ist die Krankheit nicht. Höchstenfalls das Fortschreiten kann mit unterschiedlichen Angeboten verlangsamt werden. Kreative Beschäftigung, Ergotherapie, gesellige Zusammenkünfte wie beim Sitz-Tanz, all das gibt dem Patienten inneres Wohlgefühl und Geborgenheit. Die Sinne werden mit vielfältigen Reizen angesprochen. Aber all das kostet Geld.

 

Pflegestufe 0 – extra geschaffen für Demenz-Erkrankte

Für Demenzpatienten kann die sogenannte Pflegestufe 0 beantragt werden. Damit besteht Anspruch auf Demenzgeld. Dieses Geld ist unmittelbar zweckgebunden. Externe Angebote sollen wahrgenommen werden, um den Patienten zu einem stabileren Allgemeinzustand zu verhelfen. Auf der anderen Seite sollen die Angehörigen den Freiraum bekommen, den sie dringend benötigen. Die Höhe der Zahlungen von der Pflegekasse hängt von der individuellen Einschränkung ab. Übernommen werden für zusätzliche Betreuungsleistungen 100 oder 200 Euro pro Monat. Das Geld ist nicht Teil des Pflegegeldes. Die Pflegekasse übernimmt das Demenzgeld gegen einen entsprechenden Zahlungsnachweis.

 

Bereits zwei Kriterien genügen für den Anspruch auf Demenzgeld

Die behördliche Hürde für den Anspruch auf Demenzgeld ist relativ niedrig. Der Gesetzgeber hat dafür 13 Kriterien festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel Verhaltensweisen wie das unkontrollierte Verlassen des Wohnbereichs. Hinzu kommen gefährdende Situationen, die jedem sofort als Risiko bewusstwerden. Vielleicht wurde der Herd nicht ausgestellt. Möglicherweise wurden fremde Personen unbedarft in die Wohnung gelassen. Aggressionen, Verfolgungswahn, therapieresistente Depressionen – all das fließt in die Beurteilung mit ein. Sind lediglich zwei dieser Beeinträchtigungen erfüllt, besteht Anspruch auf Demenzgeld. Wer bei seinen Verwandten erste Anzeichen der „Krankheit des Vergessens“ bemerkt, sollte schnellstens aktiv werden. Weil für die menschliche Würde jeder Augenblick zählt.

Verhinderungspflege

Bezahlung für die Vertretung

Was für ein Wort – Verhinderungspflege – wir machen es gerne verständlich: Bei der sogenannten Verhinderungspflege handelt es sich um die Kosten für eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung. Fällt die normalerweise bei Ihnen eingesetzte polnische Pflegekraft aus, besteht Anspruch auf Ersatzpflege für maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr. Dabei ist der Grund, weshalb die eigentliche Pflegekraft verhindert ist, nicht ausschlaggebend. Das kann Urlaub oder Krankheit sein, aber auch beispielsweise ein Arzttermin oder eine Familienfeier. Die Verhinderungspflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt, während die polnische Pflegekraft zu Hause ist. Die Kosten für die Vertretung übernimmt die Pflegekasse.

 

Eine Hilfe für die dringend benötigte Hilfe

Insgesamt können für die Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden. Wer also über längere Zeit eine Ersatzpflege benötigt, ist hiermit deutlich bessergestellt, als das noch vor wenigen Jahren der Fall war. Die Gesetzgeber sind auf dem richtigen Weg, den Pflegebedürftigen ein würdevolles Alter zu ermöglichen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die Sozialversicherungsträger von den Pflegekassen über die Krankenkassen bis zu den Rentenversicherungsträgern. Soviel ist klar: Mit der Verhinderungspflege bleiben Sie oder ihre Angehörigen auch dann nicht im Regen stehen, wenn die vertraute polnische Pflegekraft verhindert ist oder wichtige Angelegenheiten in der Heimat zu erledigen hat.

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Wir erklären Ihnen alles rund ums Pflegesteuergesetzt

Grundsätzlich sind Pflegedienstleistungen steuerlich absetzbar, allerdings nicht in voller Höhe. Die Pflegekosten für die polnische Pflegekraft gelten als außergewöhnliche Belastung und können entsprechend in der Steuererklärung gelten gemacht werden. Exakte Auskünfte dazu kann – und darf – nur der Steuerberater oder die Finanzbehörde geben. Obergreifend lässt sich allerdings sagen, dass gegenwärtig – Stand 2016 – Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 EUR angegeben werden können. Dieser absetzungsfähige Betrag kann für eine Steuergutschrift von bis zu 4.000 EUR sorgen.

Grundsätzlich sind Pflegedienstleistungen steuerlich absetzbar, allerdings nicht in voller Höhe. Die Pflegekosten für die polnische Pflegekraft gelten als außergewöhnliche Belastung und können entsprechend in der Steuererklärung gelten gemacht werden. Exakte Auskünfte dazu kann – und darf – nur der Steuerberater oder die Finanzbehörde geben. Obergreifend lässt sich allerdings sagen, dass gegenwärtig – Stand 2016 – Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 EUR angegeben werden können. Dieser absetzungsfähige Betrag kann für eine Steuergutschrift von bis zu 4.000 EUR sorgen.

 

 

 

 

 

Zusammenfassung