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Pflegegrad beantragen

Der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades ist eine notwendige Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung von Ihrer Pflegekasse. Die rechtlichen Grundlagen für alle Geld- und Sachleistungen ergeben sind aus dem sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Sozialgesetzbuch (§ 14 SGB XI), der genau definiert, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Welche Kriterien müssen die Angehörige beachten, um richtige Leistungen zu bekommen?

So erhalten Sie Pflegegrad:

Der typische Ablauf beim Antrag eines Pflegegrades sieht folgend aus:

  • Formlose Kontaktaufnahme mit Pflegekasse
  • Ausfüllen des Antrags
  • Terminvereinbarung für die Begutachtung
  • Vorbereitung auf Termin
  • Begutachtung
  • Bescheid der Pflegekasse
  • Erhalten von Leistungen

Formlose Kontaktaufnahme

Wenn Sie einen Pflegegrad bekommen möchten, ist es wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen. Dies ist vor allem damit verbunden, dass die Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden können. Gleichzeitig beginnt Ihr Anspruch bereits mit dem Erstkontakt zu Ihrer Pflegekasse, auch wenn es formlos war. So ist es genügend, den Pflegegrad (bislang Pflegestufe) per Anruf oder per formloses Schreiben zu beantragen. Hier ist anzugeben, dass Sie die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen möchten und um die Begutachtung der Pflegebedürftigen bitten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Anruf registriert wurde, da die Leistungen gerade ab diesem Zeitpunkt bezahlt werden sollen.

Die Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrades ist dabei der bestehende Unterstützungsbedarf im Laufe von mindestens letzten 6 Monaten. Um dies nachzuweisen, können Sie ein sogenanntes Pflegetagebuch führen. Hier dokumentieren Sie der Zustand der zu pflegenden Person, alle benötigten Leistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sowie den täglichen Zeitaufwand dazu. Damit Sie begründen können, dass es um einen regelmäßigen Hilfebedarf handelt, führen Sie das Pflegetagebuch mindestens 1-2 Wochen lang vor der Begutachtung. Obwohl das Pflegetagebuch an sich keine juristische Kraft hat, kann es helfen, die Pflegebedürftigkeit richtig darzustellen. Auch im Fall der Ablehnung eines Pflegegrades ist die Dokumentation von bisher erbrachten Unterstützungsleistungen wichtig.

Ausfüllen des Antragsformulars

Nach dem Sie den ersten Kontakt aufgenommen haben, bekommen Sie einen Antragsformular (bzw. werden auf die Download-Funktion auf der Webseite der Pflegekasse hingewiesen), den Sie nun ausführlicher ausfüllen müssen:

  • füllen Sie alle Angaben korrekt und möglichst vollständig aus
  • machen Sie keine Angaben, zu denen Sie noch keine Informationen haben. Dies kann potenziell zur Ablehnung des Antrags führen
  • Senden Sie den ausgefüllten Formular per Einschreiben sowie elektronisch an die Pflegekasse

Termin für Begutachtung

Nach dem Antragseingang werden Sie einen Termin für Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mit Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder anderer zuständigen Organisation bekommen. Termine werden meistens zwischen 10 und 12 Uhr angeboten. Sie können dabei die genauere Uhrzeit erfragen. Wenn Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie um eine Alternative bitten.

Die aktuelle Praxis zeigt, dass die Gutachter manchmal früher als die vereinbarte Zeit erscheinen. Wenn die pflegende Person noch nicht da ist, wird die Begutachtung auch ohne ihre Anwesenheit durchgeführt. Dies ist natürlich problematisch und soll auf jeden Fall vermieden werden. Die pflegebedürftige Person kann jedoch bestehen, mit Begutachtung zu warten, bis alle vorgesehenen Teilnehmer da sind.

Die Begutachtung dauert durchschnittlich etwa 2 Stunden und wird in einem gewohnten Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person durchgeführt (der Termin kann aber auch in einem Krankenhaus stattfinden, falls z.B. die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung geplant ist). Dadurch sollen alle wichtigen Faktoren und die “echte“ Lebenssituation der Betroffenen geprüft werden, um den Pflegegrad zu erteilen und die Pflegeleistungen somit zu genehmigen.

Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

Der Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit auf Basis von 64 Einzelfragen. Es ist zu empfehlen, die relevanten dazu Punkte im Pflegetagebuch aufzuführen und dem Gutachter gleich zu Beginn des Begutachtungstermins eine Kopie einzureichen.

Viele Familien begegnen dabei Situationen, dass die Betroffenen sich am Tag der Begutachtung besonders fit fühlen oder in Anwesenheit von einer unbekannten Person nicht pflegebedürftig erscheinen wollen. Um einen richtigen Pflegegrad (und die entsprechenden Leistungen) zu erhalten, ist es aber wichtig, eine lebensechte Situation darzustellen. Wenn eine Pflegekraft bei Ihnen bereits tätig ist, soll sie zum Termin auch möglichst hinzugezogen werden.

Bescheid der Pflegekasse

Nach dem MDK-Besuch wird die zuständige Pflegekasse den Pflegegrad genehmigen oder ablehnen. Sie bekommen dazu einen schriftlichen Bescheid mit ausführlicher Darstellung der Bewertung (meistens in ca. 2 Wochen nach der Begutachtung). Falls der Pflegegrad genehmigt wurde, werden die entsprechenden Leistungen einige Tage nach dem Eingang des Bescheids auf Ihr Konto ausgezahlt. Hier müssen Sie kontrollieren, dass die Zahlung den Zeitraum seit der ersten Kontaktaufnahme erfasst. Generell können Sie die Leistungen aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens 2 Jahre innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Gesetzlich hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, um sich über den Pflegegrad zu entscheiden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, haben Sie automatisch Anspruch auf 70 Euro pro Woche. Auch wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, können Sie dies binnen eines Monats widersprechen.

Fehler beim Antrag

Obwohl die Beantragung eines Pflegegrades relativ einfach ist, gibt es mehrere Aspekte, die von Angehörigen ohne Pflegeerfahrung nicht beachtet werden. Auch die Bescheide der Pflegeversicherung sind häufig fehlerhaft. Obwohl die Pflegebedürftigkeit (und somit die Selbstständigkeit der Betroffenen) nach bestimmten Kriterien eingeschätzt wird, kann sie manchmal bei einem kurzen Begutachtungstermin nur schwer beurteilt werden. Durch eine gute Vorbereitung und Unterstützung eines professionellen Vermittlers kann man jedoch viele Fehler vermeiden. Dazu gehören z.B.:

  • Formfehler, falsche Angaben im Antrag
  • Fehlende Unterlagen (z.B. Diagnose, Krankenhausberichte etc.)
  • Nicht realistische Darstellung der Pflegebedürftigkeit
  • Keine Angehörige beim Begutachtungstermin

Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung im Bereich Pflege und hilft Ihnen, den Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades richtig zu stellen.